Befriedetes Besitztum

Alte Fabrikanlagen, verlassenes Militär-gelände oder auch nur einfache Gebäude-ruinen haben ihre besonderen Reize. Auf dem ersten Blick könnte man meinen, dass diese Anlagen aufgegeben und zugänglich wären, aber der Schein trügt, denn abgezäuntes Gelände oder Gebäude bzw. Gebäudefragmente ist Privateigentum oder auch befriedetes Besitztum.

Der Ausdruck des befriedeten Besitztum findet im Strafrecht seine Anwendung. Nach dem § 123 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) begeht derjenige einen Hausfriedensbruch, wer unter anderem in das befriedete Besitztum eines anderen widerrechtlich eindringt oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt. Befriedetes Besitztum meint dabei ein in äußerlich erkennbarer Weise gegen Betreten durch zusammenhängende (nicht notwendigerweise lückenlose) Schutzwehren gesichertes bebautes oder unbebautes Grundstück.

Wer solche Anlagen ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers betritt, begeht den klassischen Hausfriedensbruch. Wird bei einer solchen Tatausführung auch noch ein Messer mit sich geführt, zählt dies als bewaffnet und der Straftatbestand des bewaffneten Hausfriedensbruchs ist erfüllt. Wird beim Betreten oder während des Aufenthaltens des Privatgrundes etwas kaputtgemacht, kommt der Straftatbestand der Sachbeschädigung hinzu. Und wird auch noch etwas entwendet, was man für sich als Souvenir behalten möchte kommt hier noch der Diebstahl hinzu.

Es ist eindeutig, dass Geocaching an solchen Orten nichts zu suchen hat – Caches werden hier auch nicht genehmigt. Möchte man sich trotzdem solche Lost Place einmal ansehen, muß man sich um eine Genehmigung des Eigentümers bemühen. Fragen kostet nichts und oft stehen die Chancen für eine Genehmigung gar nicht so schlecht. In der Genehmigung ist das Verhalten auf dem Gelände, sowie die Haftungsausschlüsse bei Unfällen geregelt.

Oft gibt es bei verlassenen Gebäuden oder ehemalige Militäranlagen örtliche Interessen-vereine oder Dokumentationsstellen, die für die Öffentlichkeit Führungen anbieten. Hier lohnt sich schon vorab eine Recherche im Internet.

 

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