{"id":1527,"date":"2017-10-25T03:56:39","date_gmt":"2017-10-25T03:56:39","guid":{"rendered":"http:\/\/nordwind.info\/?page_id=1527"},"modified":"2018-06-15T04:22:07","modified_gmt":"2018-06-15T04:22:07","slug":"bahnanlagen","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/nordwind.info\/?page_id=1527","title":{"rendered":"Bahn- und Gleisanlagen"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Das Betreten von Bahn- und Gleisanlagen ist verboten und kann mit einer Geldbu\u00dfe von bis zu 5.000 Euro belegt werden. Bei einer konkreten Gef\u00e4hrdung des Eisenbahnbetriebs kann ein solcher Eingriff auch als Straftat mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren geahndet werden. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen Schadensersatzforderungen der Bahn bzw. Regressforderungen von Reisenden erhoben werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/nordwind.info\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/Tod-im-Gleis.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-medium wp-image-1531\" src=\"http:\/\/nordwind.info\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/Tod-im-Gleis-208x300.jpg\" alt=\"\" width=\"208\" height=\"300\" srcset=\"http:\/\/nordwind.info\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/Tod-im-Gleis-208x300.jpg 208w, http:\/\/nordwind.info\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/Tod-im-Gleis.jpg 640w\" sizes=\"auto, (max-width: 208px) 100vw, 208px\" \/><\/a>Das Betreten des Gleisbereichs ist lebensgef\u00e4hrlich und selbstverst\u00e4ndlich f\u00fcr Unbefugte strengstens verboten! Dennoch kommt es immer wieder zu t\u00f6dlichen Unf\u00e4llen auf Bahnanlagen. H\u00e4ufig ist dabei Neugierde, Unwissenheit, Leichtsinn\u00a0und\u00a0falsches Verhalten im Spiel. Bahnunternehmen und Bundespolizei warnen daher immer wieder vor den Gefahren des Bahnbetriebs, die von vielen Menschen immer wieder untersch\u00e4tzt werden. Die h\u00e4ufigsten Unfallursachen sind: Betreten von Gleisen, Spielen an oder auf Bahnanlagen, Klettern auf abgestellte Fahrzeuge oder Oberleitungsmasten, sowie \u00dcberqueren von Bahn\u00fcberg\u00e4ngen bei blinkendem Warnlicht oder geschlossenen (Halb)-Schranken.<\/p>\n<div class=\"nav_vz\">\n<h3><\/h3>\n<p><strong>Bahnh\u00f6fe<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Betreten der \u00f6ffentlichen Bereiche von Bahnh\u00f6fen und Haltestellen ist selbst-verst\u00e4ndlich erlaubt, es wird dennoch zu einem sicheren Verhalten aufgefordert. Hierzu geh\u00f6rt z. B., dass nur die offiziellen Wege zu und von den Bahnsteigen zu benutzen sind oder\u00a0Gep\u00e4ckst\u00fccke nicht unbeaufsichtigt zu lassen.<\/p>\n<p class=\"t\"><strong>\u00a7 62 &#8211; Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO)<\/strong><\/p>\n<h6><span style=\"color: #000000; font-size: 1.4em;\">Betreten und Benutzen der Bahnanlagen und Fahrzeuge<\/span><\/h6>\n<\/div>\n<div class=\"arttext\">\n<p class=\"abs\" style=\"text-align: justify;\">(1) Die Bahnanlagen und Fahrzeuge d\u00fcrfen von Personen, die nicht amtlich dazu befugt sind, nur insoweit betreten oder benutzt werden, als sie dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen oder ein besonderes Nutzungsverh\u00e4ltnis dazu berechtigt.<\/p>\n<p class=\"abs\" style=\"text-align: justify;\">(2) Der Aufenthalt innerhalb der Gleise ist nicht gestattet, es sei denn, da\u00df dies zur Erf\u00fcllung amtlicher Aufgaben erforderlich oder im Rahmen eines Nutzungsverh\u00e4ltnisses zugelassen worden ist.<\/p>\n<p class=\"abs\" style=\"text-align: justify;\">(3) Bahn\u00fcberg\u00e4nge von Privatwegen ohne \u00f6ffentlichen Verkehr, die als solche gekennzeichnet sind, d\u00fcrfen nur von den Berechtigten und nur unter den daf\u00fcr festgelegten Bedingungen benutzt werden. Bei Ann\u00e4herung an diese Bahn\u00fcberg\u00e4nge und bei ihrer Benutzung ist besondere Aufmerksamkeit anzuwenden.<\/p>\n<p class=\"abs\" style=\"text-align: justify;\">(4) Bahn\u00fcberg\u00e4nge von Privatwegen mit \u00f6ffentlichem Verkehr d\u00fcrfen Personen nur anlegen und dem \u00f6ffentlichen Verkehr \u00fcberlassen, sofern sie dies mit dem Bahnunternehmer vereinbart haben und ihnen obliegende Sicherungsma\u00dfnahmen durchf\u00fchren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Betreten von Bahn- und Gleisanlagen ist verboten und kann mit einer Geldbu\u00dfe von bis zu 5.000 Euro belegt werden. 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